Landeskirchenmusikdirektorin bzw. Landeskirchenmusikdirektor (m/w/d) zusammen mit der A-Kirchenmusikstelle als Domorganistin bzw. Domorganist (m/w/d)
- JOB-ID: KIEL-2765
- 24103 Kiel
- 15.03.2021
In der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) ist ab dem 1. Oktober 2021 die Stelle
einer Landeskirchenmusikdirektorin bzw. eines Landeskirchenmusikdirektors (m/w/d)
für die Kirchenkreise Mecklenburg und Pommern (50 Prozent) mit Dienstsitz in Greifswald
zusammen mit der
A-Kirchenmusikstelle (50 Prozent) als Domorganistin bzw. Domorganist (m/w/d) der Evangelischen Kirchengemeinde St. Nikolai Greifswald im Ev. Kirchenkreis Pommern
neu zu besetzen.
Greifswald ist eine Stadt mit hoher Lebensqualität und zugleich ein beliebtes Touristenziel. Sie bietet zahlreiche Bildungs- und Kultureinrichtungen, ein breites Spektrum an staatlichen und privaten Schulen, Institutionen und Behörden.
I. Für den Stellenanteil in der Gemeinde St. Nikolai:
Die Evangelische Kirchengemeinde St. Nikolai mit 1300 Gemeindegliedern ist eine von sechs Evangelischen Kirchengemeinden in der Hanse- und Universitätsstadt Greifswald. Der Dom St. Nikolai, eine spätgotische Basilika aus dem 13. Jahrhundert, bildet das Wahrzeichen der Stadt. Hier wurde 1457 die Greifswalder Universität gegründet. Besondere Bedeutung erhält der Dom St. Nikolai durch die jährlich stattfindende Greifswalder Bachwoche und ein reiches und vielfältiges Musikleben.
Die Gemeinde versteht Kirchenmusik als Teil des Gemeindeaufbaus.
Der Greifswalder Domchor steht unter Leitung des Professors für Kirchenmusik mit Schwerpunkt Chorleitung am Institut für Kirchenmusik und Musikwissenschaft der Universität Greifswald, der zugleich Domkantor und künstlerischer Leiter der Greifswalder Bachwoche ist.
Die Kinderchorarbeit wird zurzeit von einer B-Kirchenmusikerin in Teilzeitanstellung ausgeübt. Der Domkindergarten spielt eine wichtige Rolle im Gemeindeleben.
Wir suchen eine engagierte, profilierte, kommunikative und teamfähige Persönlichkeit, die
- Freude an der Arbeit mit Menschen aller Altersgruppen mitbringt,
- vielfältige Arbeit in Gottesdiensten und Konzerten auf hohem künstlerischen Niveau fortsetzt und sie mit eigenen Impulsen bereichert,
- unterschiedliche musikalische Stile und Ausdrucksformen in ihre Arbeit einbezieht,
- die Kirchenmusik in der Gemeinde koordiniert und begleitet,
- eine gute Zusammenarbeit mit den beiden Dompastorinnen bzw. - pastoren sowie den weiteren Mitarbeitenden des Dom-Teams pflegt, zu denen neben der Kirchenmusikerin die Erzieherinnen des Domkindergartens, eine Urlauberseelsorgerin, zwei Küster, zwei Sekretärinnen und viele Ehrenamtliche gehören,
- offen ist für die Kooperation mit den Kantorinnen und Kantoren der Stadtgemeinden sowie den anderen Kulturinstitutionen wie z. B. Theater, Universität, Musikschule und Schulen,
- über organisatorische Kompetenz, vor allem im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und der Verwaltung des Kirchenmusik-Etats, verfügt.
Die weiteren Aufgaben sind insbesondere:
- die Gestaltung von Gottesdiensten, Trauungen, Taufen sowie einzelner Beerdigungen,
- die Leitung des Domjugendchores (14-tägig),
- die Leitung des Frauenchores St. Nikolai (14-tägig),
- der Aufbau und Leitung eines Instrumentalkreises (projektbezogen),
- die Organisation und Durchführung von Orgelkonzertreihen und ggf. weiterer Konzertformate, Orgelführungen und Orgelmusiken für Besuchergruppen.
Im Dom St. Nikolai stehen Ihnen zur Verfügung:
- die große Domorgel (Buchholz/Jehmlich, 1987, III/51, vollmechanisch)
- eine Truhenorgel (4, Banzhaff)
- eine Unterrichtsorgel in der Südkapelle (II + 1 Koppelmanual, 6, Nußbücker)
- ein Yamaha-Flügel
- ein Klavier und ein E-Piano (ES 8/Kawai)
- eine Notenbibliothek für die Arbeit mit Instrumenten sowie Jugend- und Frauenchor
- ein Arbeitsplatz im Dombüro.
II. Für den Stellenanteil als Landeskirchenmusikdirektorin bzw. Landeskirchenmusikdirektor
Wir suchen eine erfahrene Persönlichkeit, die das kirchenmusikalische Leben der Nordkirche im Sprengel Mecklenburg und Pommern in Zusammenarbeit mit den Kreiskantorinnen und Kreiskantoren beobachtet, pflegt und fördert. In ihrem Bereich sind rund 65 Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in zwei Kirchenkreisen tätig. Die Rechte und Pflichten einer Landeskirchenmusikdirektorin bzw. eines Landeskirchenmusikdirektors in der Nordkirche sind im Kirchenmusikgesetz beschrieben (https://www.kirchenrecht-nordkirche.de/document/37645).
Wir setzen voraus, dass Bewerberinnen und Bewerber
- als A-Kirchenmusikerinnen bzw. A-Kirchenmusiker qualifiziert sind und breite Erfahrungen in kirchenmusikalischer Arbeit mitbringen,
- Kenntnisse und Fähigkeiten aufweisen, sich in den komplexen Strukturen der Nordkirche zurechtzufinden,
- Motivations- und Durchsetzungsfähigkeit sowie Organisationskompetenz mitbringen, um der Kirchenmusik Impulse zu geben und Perspektiven für ihre Weiterentwicklung zu eröffnen,
- über Bereitschaft zur Kommunikation mit allen für und rund um das Thema Kirchenmusik relevanten Partnerinnen und Partnern verfügen.
Wir bieten eine hochangesehene Aufgabe mit kreativer Freiheit in einer Kirche, die Kirchenmusik als Verkündigung versteht, in der viele Menschen mit Musik begeistern und sich begeistern lassen.
Der Dienst wurde bisher in guter Zusammenarbeit mit dem zweiten Landeskirchenmusikdirektor, der seinen Dienstsitz in Hamburg hat, mit dem für Kirchenmusik zuständigen Dienstvorgesetzten im Landeskirchenamt in Kiel sowie mit den Beauftragten für spezielle Bereiche der Kirchenmusik im Hauptbereich Gottesdienst und Gemeinde in Hamburg (Landesposaunenwart, Landeskantorin, Beauftragter für Popularmusik) ausgeübt. Dies soll auch weiterhin so geschehen.
Das Büro des Landeskirchenmusikdirektors befindet sich in Greifswald. Eine Sekretärin (50 Prozent) unterstützt Sie in der Verwaltungsarbeit. Ein Dienstwagen wird gestellt.
III.
Beide Stellen werden zusammen besetzt. Das Entgelt für den landeskirchlichen Teil (50 Prozent) erfolgt nach dem Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT), das Entgelt für den Gemeindeteil (50 Prozent) erfolgt nach der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP).
Einstellungsvoraussetzung ist die Zugehörigkeit zur Nordkirche, einer anderen Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland oder einer Kirche, mit der die Evangelische Kirche in Deutschland in Kirchengemeinschaft verbunden ist.
Wir fördern die berufliche Gleichstellung der Geschlechter und die Heterogenität unter unseren Mitarbeitenden. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen sind in besonderem Maße aufgefordert, sich zu bewerben.
Aufgrund des komplexen Verfahrens der abschließenden Berufung durch die Kirchenleitung der Nordkirche im Sommer 2021 werden mehrere Vorstellungen nötig sein. Bitte halten Sie sich den 13. und 14. April 2021 für Gespräche in Kiel sowie die Tage vom 26. bis 28. Mai 2021 in Greifswald offen.
Falls diese in vielerlei Hinsicht herausfordernde Aufgabe bei Ihnen Interesse weckt, wenden Sie sich bitte für weitere Informationen und Rückfragen an Herrn Dr. Lars Emersleben (0431 9797-980, E-Mail: lars.emersleben@lka.nordkirche.de) im Landeskirchenamt in Kiel.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens 15. März 2021 an Herrn Oberkirchenrat Mathias Lenz, Landeskirchenamt der Nordkirche, Postfach 3449, 24103 Kiel. Entscheidend ist nicht der Poststempel sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 30-92.3/30-St. Nikolai Greifswald – T Em
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Bewerbung auf www.stellenvermittlung-nordkirche.de.
Landeskirchenamt der Nordkirche
Postfach 3449
24103 Kiel
Alle Stellenausschreibungen richten sich grundsätzlich an alle Geschlechter: männlich / weiblich / divers – abgekürzt als (m/w/d), auch wenn dies in einigen Angeboten nicht explizit ausgewiesen sein sollte. Schwerbehinderte und Gleichgestellte nach SGB IX werden in besonderem Maße aufgefordert, eine Bewerbung einzureichen.
Bitte geben Sie deshalb Ihre Schwerbehinderung in Ihrer Bewerbung an.
Tarif-Informationen
KAT: Aktuelle Fassung des Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrages https://www.kirchenrecht-nordkirche.de/document/25317#s00000047
KAVO-MP: Aktuelle Fassung der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern https://www.kirchenrecht-nordkirche.de/document/27143/search/Kirchliche%2520Arbeitsvertragsordnung
KTD: Die aktuelle Fassung des Kirchlichen Tarifvertrags Diakonie https://gesundheit-soziales-hamburg.verdi.de/tarife/tarifvertrag-ktd
Job-URL: www.stellenvermittlung-nordkirche.de/Jobs/2765
21.01.2021 18:10:08