
Die Stelle hat einen Umfang von 28 Std./Wo. (davon 5 Std./Wo befristet bis zum 31.12.2029) und ist ab dem 01.09.2025 zu besetzen.
Du unterstützt die Leitung und das Team der ev. Fachstelle für die Arbeit mit jungen Menschen durch ein breites Spektrum an organisatorischen und verwaltungstechnischen Aufgaben und trägst damit maßgeblich zur Gestaltung und Durchführung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bei.
eine*n Sachbearbeiter*in / Sekretär*in
- Lübeck (Kirchenkreisverwaltung)
- 01.09.2025
- Teilzeit
- unbefristet
Gute Gründe, sich für uns zu entscheiden
- Einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz mit Dienstsitz in der Ev. Fachstelle
- Ein engagiertes Team und enge Zusammenarbeit mit der Kirchenkreisverwaltung
- Raum für Eigenverantwortung und Weiterentwicklung
- Teamsupervision und Fortbildungsmöglichkeiten
- Zuschuss zum Deutschlandticket
- Vergütung nach dem TV KB
Wen wir brauchen
- Telefon- und Schriftverkehr sowie Bearbeitung von Posteingang und -ausgang
- Erstellung von Barkassenabrechnungen, Auszahlungs- und Annahmeanordnungen sowie Umbuchungen
- Büroorganisation und Terminplanung
- Veranstaltungsorganisation inkl. Bewirtung
- Zuschussanträge und Verwendungsnachweise bearbeiten u.a. für JULEICA und Fortbildungen
- Beratung der Kirchengemeinden zu Fördermöglichkeiten
- Büroarbeiten für die Kirchenkreis Kinder- und Jugendvertretung
- Mitwirkung der Haushaltsplanung
- Arbeitsschutzbeauftragte*r
Unsere Erwartungen
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Verwaltung/Sekretariat
- Organisationstalent, Sorgfalt und Eigenverantwortung
- Kommunikationsfreude, Freundlichkeit und Teamgeist
- Gute EDV-Kenntnisse und Medienkompetenz
- Engagement und gelegentlich zeitliche Flexibilität
- Ein Führerschein der Klasse B ist notwendig
Weitere Informationen gibt es bei:Katharina Schneider, Tel. 0176-19790301
oder per Mail kschneider@kirche-LL.de Jochen Schultz, Tel. 0176-19790214 oder per Mail jschultz@kirche-LL.de
Bewerbungsfrist 15.07.2025
Die Kirchengemeinden sind Träger ihrer Verwaltungsaufgaben; sie sind verpflichtet, die Verwaltungsaufgaben, die im § 2 des Kirchenkreisverwaltungsgesetzes aufgeführt sind, durch die Kirchenkreisverwaltung ausführen zu lassen. Die Kirchenkreisverwaltung hat gemäß Artikel 20 und 69 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland in Verbindung mit dem Kirchenkreisverwaltungsgesetz die Aufgabe, die Verwaltungsgeschäfte der Kirchengemeinden und der Kirchengemeindeverbände auszuführen. Über die Kosten für diese Leistung entscheidet die Kirchenkreissynode.
Die Kirchenkreisverwaltung berät die Kirchengemeinden im Wege der Erstberatung in sämtlichen Rechtsfragen. Darüber hinaus wird die Kirchenkreisverwaltung für den Kirchenkreisrat teilweise aufsichtlich tätig. Das bedeutet, dass die Angelegenheiten, die gemäß Artikel 26 der Verfassung und § 86 der Kirchengemeindeordnung genehmigt werden müssen, zum Teil von der Kirchenkreisverwaltung erledigt werden.
Was sonst noch wichtig ist
Wir fördern die Chance für Menschen aller Geschlechter im Beruf. Bewerber*innen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bonnie Jule Jaeger
Tel: 0451/7902252
Ein Angebot von: Nordkirche
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Bewerbung auf www.stellenvermittlung-nordkirche.de.
Alle Stellenausschreibungen richten sich grundsätzlich an alle Geschlechter. Schwerbehinderte und Gleichgestellte nach SGB IX werden in besonderem Maße aufgefordert, eine Bewerbung einzureichen.
Bitte geben Sie deshalb Ihre Schwerbehinderung in Ihrer Bewerbung an.
Tarif-Informationen
TV KB (Tarifvertrag für Kirchliche Beschäftigte in der Nordkirche) https://vkdn-nordkirche.de/assets/content/doc/tarifvertraege_kat/TVKB_2024_Brosch_19%20noch%20einstellen.pdf
Benefits im Tarifvertrag für Kirchliche Beschäftigte in der Nordkirche https://www.stellenvermittlung-nordkirche.de/TVKB_Benefits
KTD: Die aktuelle Fassung des Kirchlichen Tarifvertrags Diakonie https://gesundheit-soziales-hamburg.verdi.de/tarife/tarifvertrag-ktd
Job-URL: www.stellenvermittlung-nordkirche.de/Jobs/25730
23.06.2025 20:18:28