Herzlich willkommen bei der Stellenvermittlung Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland



News im Überblick

 Diakonie begrüßt Erfurter Urteil zum Arbeitsrecht
Oberkirchenrat Johannes Stockmeier: "Position von Diakonie und Kirche klar
gestärkt"


Erfurt, 20.November 2012   Der Präsident der Diakonie Deutschland,
Oberkirchenrat Johannes Stockmeier, hat sich erfreut über das heutige Urteil des
Bundesarbeitsgerichtes geäußert: "Wir begrüßen, dass das Bundesarbeitsgericht
in seinem Urteil die verfassungsrechtliche Position der Kirche und ihrer
Diakonie gestärkt hat. Zwar wurde in einem Fall der Antrag aus der Diakonie
abgewiesen, weil der diakonische Arbeitgeber ein Wahlrecht zwischen
unterschiedlichen Arbeitsrechtsregelungen hatte, und die übrigen Anträge sind
aus formalen Gründen abgewiesen worden. In der Sache aber wurde das
Selbstbestimmungsrecht der Kirchen klar bestätigt. Durch das
Mitbestimmungsverfahren im Dritten Weg erfolgt die Regelung der Arbeitsentgelte
und der sonstigen Arbeitsbedingungen unter Beachtung des kirchlichen
Selbstbestimmungsrechts. Für die Lösung von Konflikten steht eine neutrale und
verbindliche Schlichtung zur Verfügung."

Zum Thema Streik sagte der Diakonie-Präsident: "Über 40 Jahre Erfahrung mit dem
Dritten Weg zeigen, dass auch ohne Arbeitskampfmaßnahmen gute Tarifwerke
gemeinschaftlich mit der Mitarbeiterschaft entwickelt werden können." Die
Erfurter Entscheidung, so Stockmeier weiter, nehme ernst, dass der kirchliche
Auftrag von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Dienstgemeinschaft
wahrgenommen werde. Stockmeier verwahrte sich dabei entschieden gegen den
Vorwurf des Lohndumpings, der von Seiten der Gewerkschaften geäußert wurde: "Die
materiellen Ergebnisse des Dritten Weges zeigen, dass sich die
Arbeitsbedingungen in der Kirche und ihrer Diakonie sehen lassen können und
keinen Vergleich mit anderen Anbietern im Sozial- und Gesundheitswesen scheuen
müssen."

Im Sinne der heutigen Bestätigung unserer Rechtsposition, so der Diakonie-
Präsident weiter, "haben wir uns vorgenommen, die Ausgestaltung der
Arbeitsrechtsregelungen mit unseren Sozialpartnern weiter zu entwickeln. Dafür
haben die Synode und der Rat der EKD mit ihren Beschlüssen aus den vergangenen
Monaten den Weg gewiesen". Von Bedeutung sei dabei, dass das Gericht darauf
hingewiesen habe, dass es innerhalb des Dritten Weges kein einseitiges
Wahlrechts des Arbeitsgebers geben dürfe. Abschließend bekräftigte Stockmeier:
"Wir sind bei der Weiterentwicklung unseres Arbeitsrechts nach wie vor zum
Dialog mit den Gewerkschaften bereit und laden sie erneut zur Beteiligung am
Dritten Weg ein."

Das Bundesarbeitsgericht lockert das kirchliche Streikverbot

Dienstag, 20. November 2012


Erfurt (dpa) - Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen dürfen künftig unter bestimmten Umständen für bessere Arbeitsbedingungen streiken.
Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt (1 AZR 179/11, 1 AZR 611/11). Die Kirchen dürfen aber auch den sogenannten dritten Weg wählen und mit den Gewerkschaften verbindliche Verhandlungsergebnisse vereinbaren.



 EKD-Arbeitsplatzsiegel 2011/12

Zentrale Vergabeveranstaltung: 19. April 2012 in Berlin, Haus der EKD

Am 19. April 2012 fand in Berlin im Haus der EKD, Charlottenstraße 53/54, die zentrale Vergabeveranstaltung 2011/12 statt. Der Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Nikolaus Schneider, überreichte an sieben Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen und Regionen Deutschlands das ARBEIT PLUS-Siegel. Nikolaus Schneider: "Hauptaugenmerk bei ARBEIT PLUS ist die Schaffung von Arbeitsplätzen. Zugleich legen wir Wert darauf, dass Auszubildende übernommen und Menschen mit Behinderung beschäftigt werden, dass die Generation 50plus eine faire Chance bekommt, dass Qualifizierung möglich ist und familienfreundliche Arbeitszeitmodelle entwickelt werden".

Ausgezeichnete Unternehmen (2011 / 2012)
. BERA Personaldienstleistungen GmbH (Schwäbisch Hall und Heilbronn)
. Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH (Nürnberg)
. DEVK Versicherungen (Köln)
. Evangelische Stiftung Hephata (Mönchengladbach)
. Mörk Bau GmbH & Co. KG (Leonberg)
. Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach GmbH (Mönchengladbach)
. START Zeitarbeit NRW GmbH (Duisburg)


Fernuniversität: Gilt die Werkstudentenregel?

 Für ordentliche Studierende gilt die sogenannte Werkstudentenregel. Danach können sie zwanzig Stunden pro Woche arbeiten, ohne Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. In den Semesterferien, der vorlesungsfreien Zeit und bei befristeten Tätigkeiten gibt es Ausnahmen.

Für ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fernuniversität gelten die gleichen Voraussetzungen wie an jeder Hochschule. Da das Studium jedoch meistens in Teilzeit neben einer Beschäftigung absolviert wird, besteht in der Regel Versicherungspflicht als Arbeitnehmer. Die Werkstudentenregelung gilt somit bei Teilzeitstudenten nicht.

Lediglich die Fernuniversität Hagen bietet Vollzeitstudiengänge an. Für diese Vollzeitstudenten gilt die Werkstudentenregel.

erstellt am 25.08.11

Quelle: TK

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Altenpflegeausbildung in Deutschland

Zum Thema der Altenpflege in Deutschland äußerte sich die Bundesregierung (Drucksache 17/666) im Juni 2011. Zu den Grundlagen: Die Altenpflegeausbildung ist im Altenpflegegesetz des Bundes geregelt, wobei die Finanzierung der Ausbildungsvergütung in § 24 AltPflG i.V.m. § 82a SGB XI geregelt ist und die Finanzierung der Schulkosten auf Länderebene sichergestellt wird. Für die Schulkosten gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Es gibt eine Vielzahl nicht staatlicher Träger. Die Ausbildung kann aber auch an einer Berufsfachschule für Altenpflege absolviert werden. Schulkosten entfallen dabei keine, eine Ausbildungsvergütung wird gezahlt.

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IAB-Chef Möller: Seit 20 Jahren Reallohnverluste bei den Geringqualifizierten

 Die Geringqualifizierten erleiden seit 1990 Reallohnverluste, die sich ab 2005 nochmals beschleunigt haben. Darauf weist Joachim Möller, Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift IAB-FORUM hin.

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Der Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt im Juli: Anstieg der Arbeitslosigkeit allein aus jahreszeitlichen Gründen

Arbeitslosenzahl im Juli:
+46.000 auf 2.939.000

Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich:
-247.000

Arbeitslosenquote im Juli:
+0,1 Prozentpunkte auf 7,0 Prozent

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Nutzerhinweise

Wie funktioniert`s?

Stellenanbieter und Stellensuchende besuchen im Internet die Seite www.stellenvermittlung-nordkirche.de. Dort finden Sie unter Stellenangebot aufgeben bzw. Stellengesuch aufgeben jeweils ein Formular, in das Sie Ihre Angaben eintragen können. Diese Angaben werden von der Stellenvermittlung dann im Internet publiziert. Bei Stellenanbietern werden Ansprechpartner, Adresse usw. mit veröffentlicht, um den Stellensuchenden die sofortige Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Bei den Stellensuchenden wird lediglich das Profil ins Netz gestellt, persönliche Daten verbleiben bei der Stellenvermittlung. Bei Nachfrage eines Arbeitgebers werden die jeweiligen Stellensuchenden von der Stellenvermittlung informiert und können dann entscheiden, ob Sie Kontakt zum Arbeitgeber aufnehmen möchten. Arbeitgeber haben aber auch die Möglichkeit, direkt per E-Mail Kontakt zu den Stellensuchenden aufzunehmen. Dies geschieht für die Stellensuchenden anonym, so dass die Stellensuchenden dann entscheiden können, ob Sie sich auf das jeweilige Stellenangebot bewerben möchten.

Wir bitten die Stellensuchenden aber dringend, in jedem Fall kurz zu antworten!

Arbeitgeber, die auf mehrere direkte Stellenangebote gar keine Antwort erhalten, werden diese Möglichkeit nicht weiter nutzen wollen. Technisch ist es heutzutage kein Problem, sich bei den verschiedenen E-Mail Dienstleistern für diese Fälle eine anonymisierte E-Mail Adresse nach dem Muster

vielen.dank.fuer.ihr.angebot@email.de

zuzulegen.

Stellengesuche werden nach 3 Monaten gelöscht, die Bewerber erhalten dann eine Benachrichtigung und können sich erneut eintragen. Die Laufzeit der Stellenangebote wird von den Arbeitgebern bei Einstellen des Stellenangebotes festgelegt. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, direkten Zugriff auf ihre veröffentlichte Anzeige zu nehmen, um diese zu verändern oder zu löschen.

Für Stellensuchende

Angehörige der evangelischen Kirche können über das Formular Ihr Stellenprofil kostenlos einstellen. Auch die weiteren Dienste der Stellenvermittlungsind kostenlos. Mitarbeiter/innen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland können darüber hinaus Beratung in Anspruch nehmen. Jeder Interessiert kann sich aber über die öffentlich zugänglichen Stellenangebote informieren.

Ihre Angaben werden ohne die persönlichen Daten veröffentlicht. Die persönlichen Daten werden nur der Stellenvermittlung übermittelt. Sie sind dort für niemanden sonst zugänglich, werden aber benötigt wenn Arbeitgeber direkte Anfragen an die Stellenvermittlung richten. Bitte bedenken Sie bei den Daten die veröffentlicht werden daran, dass bei zu genauen Angaben (z. B. vom 1.11.1999 bis zum 30.9.2005 in Betrieb soundso) Rückschlüsse auf die Person möglich sind- das ist nicht immer gewollt.

Bitte füllen Sie das Formular so ausführlich wie möglich aus, das erleichtert den Arbeitgebern und auch uns die Orientierung.

 Die Stellensuchenden haben 4 Möglichkeiten, über Stellen informiert zu werden:

  1. Sie schauen selber in regelmäßigen Abständen auf die aktuellen Stellenangebote.
  2. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, über Ihr Profil per Mail mit Ihnen Kontakt aufzunehmen, ohne dass Sie wissen, zu wem. Die Stellensuchenden können dann entscheiden, ob Sie das Angebot beantworten.
  3. Ein Arbeitgeber richtet eine direkte Anfrage an die Stellenvermittlung, daraufhin sichtet die Stellenvermittlung die Daten und informiert die in Frage kommenden Personen per Email (Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass keine Zeit bleibt, dies telefonisch zu tun).
  4. Eine automatische E-Mail Benachrichtigung kann von Ihnen eingerichtet werden. Sie bekommen dann jeweils eine Mail, wenn ein auf Ihr Profil passendes Angebot eintrifft. Da dies nicht immer 100% funktioniert, empfehlen wir unbedingt immer auch Schritt 1 abzuarbeiten.

Für Arbeitgeber

Jeder Arbeitgeber – auch aus der Privatwirtschaft- hat die Möglichkeit, bei der Stellenvermittlung  kostenlos eine Stelle zu annoncieren, sofern die Stelle mit dem Profil kirchlicher Berufsfelder übereinstimmt. Diese Berufsfelder finden Sie unten im Formular unter der Spalte „Arbeitsfelder“.
Arbeitgeber der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche können Stellenangebote auch im internen Bereich einstellen, sofern eine interne Ausschreibung geplant ist

 


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